Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand der AGBs: 09.03.2023

AGBs hier herunterladen: https://www.praxisneunzehn.at/wp-content/uploads/2023/03/AGBs-Praxis19.pdf

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten und
  • die verordnete Behandlung
    beinhalten.
    Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn sofort mit.

    1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

    Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz können nur unter Vorbehalt gegeben werden. Genauere Informationen zur tarifmäßigen Rückvergütung können Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse / Ihrem Sozialversicherungsträger einholen.

    1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

    Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung (bei der StGKK/BVA nur bei Folgetherapien innerhalb von 13 Wochen und bei Sondertherapien wie z.B. Hausbesuchen nötig). Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung.

    1.4. Befunde

    Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1.Persönliche Einzelbetreuung

Ihr/e PhysiotherapeutIn steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie/er ist Ihr/e AnsprechpartnerIn in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
  • Dokumentation und 10-jährige Aufbewahrung
  • bei Bedarf: Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wieKrankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern u.m. Dieser administrative Mehraufwand kann in Rechnung gestellt werden.Mit Ihrer Unterschrift am Patientendatenblatt / Behandlungsvertrag bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

    2.2. Verschwiegenheit

    Alle Informationen, die Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch- therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich Ihr/e PhysiotherapeutIn mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende schriftliche bzw. elektronische Dokumentation. Ihrer/m PhysiotherapeutIn ist es laut MTD- Gesetz gestattet, anderen Angehörigen aus Gesundheitsberufen wie zB. Ihrem/ Ihrer zuweisenden Arzt/ Ärztin, Auskünfte über erforderliche medizinische Maßnahmen zu erteilen. Sollte dies nötig sein, werden Sie darüber aber informiert.

    2.4. Dokumentation

    Ihr/e PhysiotherapeutIn ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer/s PhysiotherapeutIn. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/m PhysiotherapeutIn und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt. Falls Sie innerhalb unserer Praxis durch eine/n andere/n PhysiotherapeutIn weiterbetreut werden, kann die Dokumentation mit Ihrer Zustimmung weitergeführt werden.

2.4.1. Datenschutz- Grundverordnung, EU DS- GVO Neu 2018

Die Praxis19 und seine PhysiotherapeutInnen arbeiten streng nach den vorgegebenen Richtlinien der neuen EU-weit gültigen Datenschutz- Grundverordnung, welche ab 25.05.2018 in Kraft tritt. Die Rechtgrundlage zur Anwendung Ihrer personenbezogenen Daten ergibt sich aus dem MTD- Gesetz für den gehobenen medizintechnischen Dienst, welchem wir Physiotherapeuten unterstehen, und aus dem von Ihnen unterzeichneten Behandlungsvetrag mit uns. Ihre sensiblen Personen- und Gesundheitsdaten werden bei uns sorgsam und gesetzeskonform aufbewahrt.

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von Ihrer/m PhysiotherapeutIn zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der beigelegten Honorarliste von Jänner 2023.

3.2. Zahlungsmodus

Ihr/e PhysiotherapeutIn stellt Ihnen bei Ende der Behandlungsserie eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Als Zahlungsmodus gültig ist die Zahlung mittels Erlagschein und Netbanking oder die Barzahlung.
Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % und Mahnspesen in Höhe von €uro 10,- für die erste und €uro 20,- für die zweite Mahnung in Rechnung zu stellen.

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ihr/e PhysiotherapeutIn ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und – maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhält Ihr/e PhysiotherapeutIn den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e PhysiotherapeutIn darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer/m PhysiotherapeutIn mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

6. Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue, falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte (gilt für alle Krankenversicherungsträger) ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer/m PhysiotherapeutIn. Sowohl Ihnen als auch Ihrer/m PhysiotherapeutIn steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr/e PhysiotherapeutIn wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer/m PhysiotherapeutIn die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten an?

Sie reichen die (vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung und die von Ihrer/m PhysiotherapeutIn ausgestellten Honorarnote inklusive einer Einzahlungsbestätigung (wie z.B. Zahlscheinbeleg, Netbankingausdruck, Kontoauszug oder Stempel auf der Honorarnote) bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ihr/e PhysiotherapeutIn berät Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden

Wir bitten um Ihre geschätzte Kenntnisnahme! Ihr 19er Team

Preisliste Praxis 19 (Stand Jänner 2023)

Physiotherapie/ Einzelheilgymnastik/ Bewegungstherapie à 45 Minuten80 €uro

Physiotherapie/ Einzelheilgymnastik/ Bewegungstherapie à 60 Minuten100 €uro

Sportwissenschaftliche Beratung/ Testbatterie à 45 Minuten80 €uro

Sportwissenschaftliche Beratung/ Testbatterie à 60 Minuten100 €uro

Lymphdrainagen, Bindegewebsmassage à 50 Minuten – 75 €uro